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   VGH Hessen, 09.02.2010 - 1 A 1201/09.Z   

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https://dejure.org/2010,74726
VGH Hessen, 09.02.2010 - 1 A 1201/09.Z (https://dejure.org/2010,74726)
VGH Hessen, Entscheidung vom 09.02.2010 - 1 A 1201/09.Z (https://dejure.org/2010,74726)
VGH Hessen, Entscheidung vom 09. Februar 2010 - 1 A 1201/09.Z (https://dejure.org/2010,74726)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 16.10.2008 - 2 C 15.07

    Altersteilzeit; Änderung der Teilzeitbeschäftigung; Arbeitsphase; Arbeitszeit;

    Auszug aus VGH Hessen, 09.02.2010 - 1 A 1201/09
    Eine derartige Unzumutbarkeit kann zwar auch aus der privaten Sphäre des Beamten stammen; die Gesetzesformulierung lässt aber zugleich erkennen, dass nur schwerwiegende Gründe erfasst werden, bei deren Vorliegen dem Beamten ein Festhalten an der Teilzeitbeschäftigung billiger Weise nicht mehr angesonnen werden kann (BVerwG, Urteil vom 16. Oktober 2008 - 2 C 15.07 - IÖD 2009, S. 74 = NVwZ-RR 2009, 214 ff.).

    Die Fragen grundsätzlicher Bedeutung beim Widerruf bewilligter Teilzeitbeschäftigung sind in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (Urteile vom 16. Oktober 2008 - 2 C 15.07 und 2 C 20.07 - a. a. O.).

  • BVerwG, 16.10.2008 - 2 C 20.07

    Altersteilzeit; Änderung der Teilzeitbeschäftigung; Arbeitsphase; Arbeitszeit;

    Auszug aus VGH Hessen, 09.02.2010 - 1 A 1201/09
    In seinem Urteil vom 16. Oktober 2008 - 2 C 20.07 - (NVwZ 2009, 470 ff.) hat das Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich entschieden, dass ein Fall der Unzumutbarkeit in der Regel dann gegeben sein wird, wenn die Erkrankung deutlich länger als die Hälfte des Freistellungsjahres anhält.

    Die Fragen grundsätzlicher Bedeutung beim Widerruf bewilligter Teilzeitbeschäftigung sind in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (Urteile vom 16. Oktober 2008 - 2 C 15.07 und 2 C 20.07 - a. a. O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.02.1997 - 8 S 375/97

    Zulassung der Beschwerde

    Auszug aus VGH Hessen, 09.02.2010 - 1 A 1201/09
    Bestehen somit keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung, so ist regelmäßig und auch hier davon auszugehen, dass die Rechtssache keine besonderen rechtlichen und tatsächlichen Schwierigkeiten im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO aufweist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12. Februar 1997 - 8 S 375/97 - VBlBW 1997, 219).
  • VG Darmstadt, 12.03.2009 - 1 K 568/08

    Leistungsstörungen im Sabbatjahr

    Auszug aus VGH Hessen, 09.02.2010 - 1 A 1201/09
    Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 12. März 2009 - 1 K 568/08.DA - wird abgelehnt.
  • VG Kassel, 02.06.2020 - 1 K 2590/18

    Übergang von Teilzeit zu Vollzeit nach Versetzung in den Ruhestand

    Sie hat zur Folge, dass jeweils im Einzelfall die Belange des Beamten und des Dienstherrn gegeneinander abgewogen werden müssen, denn das Bundesverwaltungsgericht hat nicht etwa einen Rechtssatz dahingehend aufgestellt, dass eine länger andauernde Erkrankung immer zur Unzumutbarkeit der Fortsetzung der Teilzeitbeschäftigung führen muss (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 09. Februar 2010 - 1 A 1201/09.Z -, juris).
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